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KomNet-Wissensdatenbank

Ist eine Ausstellung einer Unternehmenskarte für öffentlich-rechtliche Unternehmen, die nicht im Gewerbezentralregister gemeldet sind, möglich?

KomNet Dialog 3972

Stand: 15.06.2006

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Unternehmenskarten

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Frage:

Bei der Online-Beantragung der Unternehmenskarte für Digitale Kontrollgeräte wird nach einem Gewerbenachweis bzw. einer Gewerbeanmeldung gefragt. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger führen wir zwar gewerbliche Dienstleistungen durch und zahlen dafür auch Gewerbesteuer, sind aber nicht im Gewerbezentralregister gemeldet. Ist eine Ausstellung der Unternehmenskarte in diesem Fall möglich, um die vorhandenen Digitalen Kontrollgeräte entsprechend zu nutzen?

Antwort:

Anträge auf Ausstellung von Unternehmenskarten können von allen Unternehmen gestellt werden, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Sozialvorschriften im Straßenverkehr fallen. (§ 4 Abs. 1 Ziffer 3 Fahrpersonalverordnung). Es wird in diesem Punkt nicht zwischen privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden.

Sofern eine Gewerbeanmeldung nicht vorgelegt werden kann, können die erforderlichen Angaben, wie Firmenbezeichnung, Firmensitz und Vertretungsberechtgung auch anhand anderer Unterlagen dargelegt werden.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.