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Wie ist in Bezug auf die geringe Gefährdung die Summation mehrerer Bagatellfälle zu bewerten?
KomNet Dialog 3905
Stand: 16.02.2006
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen > Gefährdungen durch bestimmte Stoffe / Zubereitungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Gefahrstoffverordnung: Wie ist in Bezug auf die geringe Gefährdung die Summation mehrerer Bagatellfälle zu bewerten (als Einzelfall unkritisch, in der Summe relevant)?
Antwort:
Nach § 7 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV ist die Wechsel- oder Kombinationswirkung der Gefahrstoffe in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Auch Stoffgemische am Arbeitsplatz sind damit einbezogen. In der Gefährdungsbeurteilung hat eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung zu erfolgen. Insoweit können mehrere Bagatellfälle durchaus in ihrer Wechsel- oder Kombinationswirkung zu einer mehr als geringen Gefährdung führen.Auch wird ggf. festzustellen sein, dass die Maßnahmen nach § 8 GefStoffV nicht ausreichen.