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Welche Atemschutzmasken müssen im Rettungsdienst beim Umgang mit Patienten getragen werden, die an aviärer Influenza erkrankt sind?

KomNet Dialog 3851

Stand: 29.11.2016

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Welche Atemschutzmasken müssen Beschäftigten im Rettungsdienst tragen, wenn sie Patienten transportieren, die an aviärer Influenza erkrankt sind oder im Verdacht stehen, mit aviärer Influenza infiziert zu sein?

Antwort:

Für die Beschäftigten des Rettungstransportwagens wird bei Tätigkeiten am Patienten das Tragen von FFP2-Atemschutzmasken (partikelfiltrierende Halbmasken nach DIN EN 149) empfohlen (siehe hierzu auch Beschluss 609 des ABAS „Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes“, welcher bezüglich des Atemschutzes analog angewandt werden kann.

Falls der Gesundheitszustand des Patienten es zulässt, sollte dieser mit einem Mund-Nasen-Schutz (zur Vermeidung der Übertragung durch makroskopische Tröpfchen) versorgt werden.. (Hinweis: Dieser Mund-Nasen-Schutz entspricht in seiner Funktion nicht der o. a. Atemschutzmaske für den Rettungsdienst!).