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Vogelgrippe: Wo finde ich Informationen zu Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die infiziertes Geflügel keulen müssen?
KomNet Dialog 3848
Stand: 24.05.2006
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wo finde ich Informationen zu Schutzmaßnahmen für Beschäftigte in Geflügelzuchtbetrieben, die mit Vogelgrippe infiziertes Geflügel keulen müssen?
Antwort:
Schutzmaßnahmen für diese Beschäftigten werden in der Biostoffverordnung und insbesondere im Beschluss 608 des ABAS „Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hoch pathogene Erreger der Vogelgrippe (Klassische Geflügelpest)“ (www.baua.de > Biologische Arbeitsstoffe > Technische Regeln) beschrieben. Schutzmaßnahmen zum Atemschutz beschreibt der Beschluss 609 des ABAS „Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes“, welcher analog angewandt werden kann (www.baua.de > Biologische Arbeitsstoffe > Technische Regeln).