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Wie hoch dürfen leere Schäferkästen (Einzelhöhe 30 cm) gestapelt werden? Was ist unter "kleinste Aufstandskante" zu verstehen?

KomNet Dialog 3718

Stand: 20.04.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung

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Frage:

Was ist unter dem Begriff "kleinste Aufstandskante" in der DGUV Regel 108-007 zu verstehen? Wie hoch ist die Stapelhöhe mit leeren Schäferkästen (Einzelhöhe 30 cm) auf Paletten, die dann in 6 m Höhe eingelagert werden?

Antwort:

Mit kleinste Aufstandskante in der DGUV Regel 108-007 (bisher: BGR 234) (Anhang 1, Anwendung der Grafik: 1.1 Aufsuchen der kleinsten Aufstandskante auf der Achse "b" ) ist die Verbindung zwischen den beiden äußersten Punkten gemeint, auf denen das Lagergerät auf der Linie „b“ aufsteht.
Die kleinste Aufstandskante ist demnach nicht zwingend gleichzusetzen mit der Breite des Lagergerätes. Von Bedeutung ist dieses Maß z.B. dann, wenn Stützen/Füße von Lagergeräten nach Innen versetzt sind und nicht die äußeren Kanten des Lagergerätes bilden.
Für die Ermittlung der zulässigen Stapelhöhe müssen neben hi= 0,3 m bei leeren Lagergeräten noch folgende Parameter bekannt sein:
 
Breite (kleinste Aufstandskante) des Lagergerätes:           b    =?
Eigengewicht des Lagergerätes:                                      QG =?
Zusätzliche Horizontalkraft (mind. 150 N)                          HZ  =?
Horizontalkraft = 1/50 der Gewichtskraft aus QS (=QG)    H     =?
Gewichtskraft (9,81 m/s² X QG)                                      GS   =?
                                            
Auf welcher Höhe sich der unterste Lagerbehälter befindet, spielt für die rechnerische Ermittlung der zulässigen Stapelhöhe der Lagerbehälter keine Rolle, wenn feste, waagerechte Lagerfläche vorausgesetzt werden kann.
In die unter Anhang 1 der DGUV Regel 108-007 aufgeführten Formel sind die Breite der Schäferkästen (kleinste Aufstandskante), das Eigengewicht der Schäferkästen sowie die weiteren Parameter einzusetzen (siehe auch Beispiel 2 des Anhangs 1).
Wird ein Stapel leerer Schäferbehälter, der rechnerisch Sicherheit gegen Kippen hat, z.B. mittels Gabelstapler angehoben, kommen natürlich weitere bzw. geänderte Parameter hinzu. Es treten zusätzlich Horizontalkräfte auf und ein lotrechtes Anheben eines Stapels auf 6 Meter Höhe wird in der Praxis wohl kaum machbar sein.
Inwieweit diese Parameter rechnerisch zu erfassen sind oder aber zweckmäßigerweise zusätzliche Abschläge von der Stapelhöhe vorgenommen werden, muss innerbetrieblich geklärt werden.

Ggf. sollten vom Hersteller Erfahrungswerte erfragt werden.