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Wie ist `laufende Woche` nach Fahrpersonalverordnung definiert? Gibt es im internationalen Verkehr Unterschiede zur Mitführpflicht von Tachoscheiben?
KomNet Dialog 3581
Stand: 30.04.2007
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Dialog
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Zu Sozialvorschriften in der gewerblichen Personenbeförderung: Als Fahrer muß ich die Diagrammscheiben der laufenden Woche sowie die letzte Scheibe der vergangen Woche mitführen. Wie ist `laufende Woche` definiert? Etwa Montag bis Sonntag, oder die letzten 7 Tage? Würde das bedeuten, daß ich an einem Montag z.B. nur 2 Scheiben mitzuführen hätte, nämlich die von heute (=laufende Woche) und die von Samstag oder Sonntag (=letzte Scheibe der vergangenen Woche) Gibt es bzg. der Mitführenspflicht der Scheiben Unterschiede im nationalen bzw. internationalen Verkehr?
Antwort:
Die Woche ist gemäß Art. 4 VO (EG) Nr. 561/2006 definiert als Zeitraum von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Woche ist somit als feststehender Zeitraum definiert. Da die Arbeitswoche für den Fahrer (Güterverkehr) wegen des Sonntagsfahrverbotes bereits um 22:00 Uhr beginnen kann, werden Tätigkeiten in diesem Zeitraum der folgenden Woche zugerechnet.
Die Mitführpflicht ist auf EU- und AETR- Ebene geregelt. Bei der Mitführpflicht gibt es national und international zur Zeit Unterschiede. Seit dem 11. April 2007 gilt innerhalb der EG die Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Daneben existiert weiter das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR). Es wird angestrebt die Bestimmungen gemäß AETR denen der VO (EG) Nr. 561/2006 anzugleichen.
Das Bundesamt für Güterverkehr bietet eine Gegenüberstellung der beiden Rechtsvorschriften.
Siehe hierzu: www.bag.bund.de