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Dürfen gasbetriebene Gabelstapler für Arbeiten in Containern eingesetzt werden?
KomNet Dialog 3224
Stand: 15.11.2010
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Rauche und Motoremissionen
Frage:
Ich habe gehört, dass es bereits gängige Praxis ist, zum Containerpacken gasbetriebene Gabelstapler einzusetzen. (Genauer gesagt, dass diese Maschinen zu Arbeiten im Container genutzt werden). Werden mit den Gasstaplern denn auch die Abgasgrenzschwellwerte eingehalten? Entspricht dieser Einsatz der Gefahrstoffverordnung oder sonstigen relevanten Gesetzen bzw. Vorschriften?
Antwort:
In der Vergangenheit konnte davon ausgegangen werden, dass Gasstapler keine krebserzeugenden Emissionen freisetzen. Damit war die Aussage verbunden, dass bei Einhaltung der damaligen MAK-Werte keine Beeinträchtigungen der Gesundheit zu befürchten waren. Mittlerweile existiert die MAK-BAT-Werte-Liste 2012 der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (vgl. hierzu u. a. Nitrogen dioxide und Nitrogen monoxide).
Sollte das krebsfördernde Potential der Stickoxide bestätigt werden, können gasgetriebene Stapler nur noch dann zum Containerpacken eingesetzt werden, wenn auch der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Damit wären künftig ähnliche Restriktionen wie beim Einsatz von Dieselfahrzeugen zu erwarten, d. h., soweit es das Arbeitsverfahren zulässt, sind im Sinne einer Gefährdungsminimierung für den Einsatz in Containern emissionsfreie Antriebe (Elektroantriebe) zu wählen. Wenn der Einsatz von E-Staplern nicht möglich ist, bleibt der wirkungsvolle Einsatz von Katalysatoren. Dabei schneidet der Treibggasstapler deutlich besser ab als der Dieselstapler. Emissionswerte für gasgetriebene Gabelstapler können von den jeweiligen Herstellern erfragt werden.
Die Richtlinien zum Transport von Containern (CTU - Cargo Transport Unit-Richtlinien) verweisen darauf, dass beim Einsatz von Gabelstaplern im Innern von Containern Typen mit elektrischem Antrieb zu verwenden sind, ohne allerdings auf die Abgasprobleme konkret hinzuweisen.
Ob der in der Fragestellung genannte Einsatz eines Gasstaplers zulässig ist, hängt letztlich von der Konzentration der Schadstoffe ab, die von vielen Faktoren beeinflusst wird So z. B. von
- der Größe der Halle,
- der Luftwechselrate,
- der Anzahl der Stapler,
- der Wartung der Stapler/Filter
- etc.
Ggf. wird eine Messung der Schadstoffkonzentration unumgänglich sein.