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Was muss man vorweisen können, wenn man bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät fährt?

KomNet Dialog 3217

Stand: 15.09.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Was muss man vorweisen können, wenn man bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät fährt?

Antwort:

Der Fahrer eines Fahrzeuges, gemäß VO (EG) Nr. 561/2006, das mit einem analogem Kontrollgerät nach Anhang I VO (EWG) 3821/85 ausgerüstet ist, muss dem Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes nach Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch Art. 26 VO (EG) Nr. 561/2006, vorlegen können:

i) die Schaublätter für die laufende Woche und die vom Fahrer in den vorausgehenden 15 Tagen verwendeten Schaublätter,
ii) die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, und
iii) alle während der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tagen erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die gemäß der vorliegenden Verodnung und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vorgeschrieben sind.
 
Nach dem 1. Januar 2008 umfasst der in Ziffer i und iii genannte Zeitraum jedoch den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage.
 
sowie ein
 
Formblatt, ..., wenn sich der Fahrer innerhalb des ... genannten Zeitraums im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder wenn der Fahrer innerhalb dieses Zeitraums ein anderes ... ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat.
 
Siehe hierzu: