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Muss sich das Werkstattpersonal in Bezug auf die digitalen Kontrollgeräte einer Schulung unterziehen? Falls ja, wer wird die Schulung durchführen?

KomNet Dialog 3189

Stand: 15.09.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Werkstattkarten, Werkstattfragen

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Frage:

Muss sich das Werkstattpersonal in Bezug auf die digitalen Kontrollgeräte einer Schulung unterziehen? Falls ja, wer wird die Schulung durchführen?

Antwort:

Das anerkannte oder von anerkannten Kontrollgeräteherstellern beauftragte Werkstattpersonal benötigt eine Schulung im Bereich Installation, Aktivierung, Kalibrierung und Kontrolle der Geräte nach § 57b Abs. 3 StVZO.

Die Schulung kann durchgeführt werden durch:
- Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte
- von einem Hersteller für Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte autorisierte und für solche
Schulungen geeignete Stellen oder
- vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks autorisierte und für solche
Schulungen geeignete Bildungsstätten des Handwerks


Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.