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Ist der Besitz unterschiedlicher Arten der Kontrollgerätkarte möglich?
KomNet Dialog 3149
Stand: 15.06.2005
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Kontrollgerätkarten, allgemein
Frage:
Ist der Besitz unterschiedlicher Arten der Kontrollgerätkarte möglich?
Antwort:
Im Prinzip ja. Jeder Fahrer darf aber nur eine Fahrerkarte besitzen. Der Besitz aller Karten ist an bestimmte Funktionen gebunden.
Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.