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Wie gehe ich in Bezug auf die Aufzeichnungen im digitalen Kontrollgerät vor, wenn ich vor der Übernahme des Fahrzeugs bereits gearbeitet habe bzw. nach dem Verlassen des Fahrzeuges weiterarbeite, das Fahrzeug aber nicht verfügbar ist?
KomNet Dialog 3139
Stand: 15.06.2006
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Dialog
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Wie gehe ich in Bezug auf die Aufzeichnungen im digitalen Kontrollgerät vor, wenn ich vor der Übernahme des Fahrzeugs bereits gearbeitet habe bzw. nach dem Verlassen des Fahrzeuges weiterarbeite, das Fahrzeug aber nicht verfügbar ist?
Antwort:
Wenn das Fahrzeug zu Beginn Ihrer Tätigkeit nicht verfügbar ist, sind Ihre Anfangszeit und Ihre verschiedenen Aktivitäten (Arbeit/Bereitschaft/Pause/Ruhe) vor Fahrtbeginn manuell in das digitale Kontrollgerät einzugeben.
Wenn das Fahrzeug nach dem Verlassen nicht mehr verfügbar ist und Sie weiterarbeiten, sind die Daten gesondert aufzuzeichnen (z.B. auf dem Ausdruck der letzten Fahrt).
Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.