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Gibt es Vorschriften oder Regelungen, die besagen, daß jede Nadelstichverletzung vom D-Arzt versorgt werden muss?

KomNet Dialog 3098

Stand: 05.01.2010

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe

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Frage:

Gibt es Vorschriften oder Regelungen, die besagen, daß jede Nadelstichverletzung vom D-Arzt versorgt werden muß? Diese Meinung wurde vom Sicherheitsbeauftragten der Rehaklinik vertreten, in der ich als Betriebsarzt tätig bin. Bisher wurde der D-Arzt aufgesucht, wenn ich nicht erreichbar war.

Antwort:

Wenn nach einem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss der Verletzte, sofern er dazu in der Lage ist, grundsätzlich zunächst einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieses ist vom Arbeitgeber und auch vom erstbehandelnden Arzt, die den Verletzten auf diese Verpflichtung hinweisen müssen, zu beachten. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des erhobenen Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll.

Durchgangsärzte werden durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften bestellt.   Rechtsgrundlage für diese Regelung ist § 34 des SGB VII .

Auf die Merkblätter zur Prävention von Nadelstichverletzungen des Runden Tisches Hannover weisen wir hin.