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Dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3 DA noch durchführen?
KomNet Dialog 30851
Stand: 13.12.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3 DA noch durchführen? Hier gibt es doch Überschneidungen mit der TRBS 1203?!
Antwort:
In dem Merkblatt M36 der BGHW ist unter dem Punkt "Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" u. a. folgendes nachzulesen:
"Nach der Durchführungsanweisung zu § 5 der BGV A 3 durften elektrotechnisch unterwiesenen Personen Wiederholungsprüfungen durchführen. Eine Prüfung allein durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ist aufgrund der Festlegungen in der TRBS 1203 nicht mehr möglich! Elektrotechnisch unterwiesene Personen können aber nach wie vor z. B. in einem Prüfteam im Rahmen von Wiederholungsprüfungen Tätigkeiten übernehmen und damit die Elektrofachkraft unterstützen. Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen setzen aber nach wie vor die Verwendung geeigneter Prüfgeräte sowie die Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft voraus."
Unter dem Punkt "Elektrotechnisch unterwiesen Person (EuP)" des Merkblatt M36 finden Sie zu dem umfassende Informationen, wie die Unterweisung einer EuP zu erfolgen hat und welche Tätigkeiten durch diese ausgeführt werden dürfen.