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Wie oft müssen die Filme für die Personendosimetrie (amtliche Dosimeter) in der Freiwilligen Feuerwehr ausgetauscht werden?

KomNet Dialog 2960

Stand: 08.11.2010

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Wie oft müssen die Filme für die Personendosimetrie (amtliche Dosimeter) in der Freiwilligen Feuerwehr ausgetauscht werden?

Antwort:

Feuerwehrangehörige sind keine beruflich strahlenexponierten Personen im Sinne der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV (siehe § 3 Abs. 2 Nr. 24 StrlSchV).


Für die Feuerwehrangehörigen gelten gesonderte Dienstvorschriften, hier die Feuerwehr-Dienstvorschrift "Einheiten im ABC-Einsatz". Danach sind für Einsätze mit ionisierender Strahlung für mindestens 6 Einsatzkräfte amtliche Filmdosimeter vorzuhalten. Die verwendeten Dosimeter sind nach jedem Einsatz zur Auswertung an die amtlich anerkannte Messstelle zu senden. Die ermittelte Dosis ist zu protokollieren. Werden Dosimeter nicht benutzt, so sind diese spätestens nach 12 Monaten (maximal zulässiger Auswertezeitraum der Messstelle) an die Messstelle zurückzugeben und gegen Neue zu tauschen. Eine Ausgabe der Filmdosimeter für Zeiträume über 6 bis maximal 12 Monate ist nur zur Bereitstellung für Katastrophen- und Unfallhelfer möglich. Grundsätzlich ist die Tragezeit nach Strahlenschutzverordnung auf einen Monat begrenzt (§ 41 Abs. 4 StrlSchV). Längere Tragezeiträume bis 6 Monaten bedürfen der Ausnahmegenehmigung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde.


Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können z.B. beim MAGS NRW abgerufen werden.