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Muss ein G90 Sicherheitsschrank, in dem Argonflaschen gelagert werden, an eine Ablufteinrichtung angeschlossen werden?

KomNet Dialog 29421

Stand: 01.06.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

In einem Arbeitsraum, in dem Chemikalien (Brandgefährdung) in Abzügen von großen in kleine Gebinde umgefüllt werden sollen, soll Argon als Schutzgas für einige Substanzen verwendet werden. Die 50 L Argonflasche(n) (max. 2) soll in einen G90 Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-2 eingestellt werden. Ist dieser Schrank zwingend an eine Ablufteinrichtung anzuschließen? Eine ausreichende technische Lüftung des Arbeitsraumes ist sichergestellt.

Antwort:

Bei Argon handelt es sich um ein Gas unter Druck, welches bei Erwärmung explodieren kann, mit dem H-Satz 280. Weitere Informationen können der Gestis Stoffdatenbank entnommen werden.

In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 10.3 Absatz 3 folgendes nachzulesen:

"Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten gelagert werden. Geeignet sind insbesondere Sicherheitsschränke, die die Anforderungen nach EN 14470-2 erfüllen. Akut toxische Gase der Kategorien 1 bis 3 bzw. sehr giftige und giftige Gase (gekennzeichnet mit H330 oder H331 bzw. R23 oder R26) dürfen dabei nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen 120-fachen Luftwechsel pro Stunde aufweisen. Oxidierende Gase (gekennzeichnet mit H270 bzw. R8) oder entzündbare Gase (gekennzeichnet mit H220 oder H221 bzw. R12) dürfen dabei nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen zehnfachen Luftwechsel pro Stunde aufweisen."

Fazit:
Der H-Satz 280 wird hier nicht genannt und somit ist es nicht zwingend erforderlich, den Sicherheitsschrank an die Technische Lüftung anzuschließen.

Hinweis:
Auf die Informationen der BG RCI möchten wir hinweisen.