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Ist der Samstag als Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit zulässig?
KomNet Dialog 29291
Stand: 15.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ein Mitarbeiter hat am Sonntag in der Spätschicht gearbeitet. Er arbeitet in der darauf folgenden Woche ebenfalls in der Spätschicht (13:30 Uhr bis 21:30 Uhr). Der Mitarbeiter hat arbeitsfrei von Freitag 21:30 Uhr bis Montag 5:30 Uhr. Die 11 Stunden Ruhezeit fallen teilweise auf einen Sonntag. Ist der Samstag dann als Ersatzruhetag zulässig?
Antwort:
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 11 Abs.3 ArbZG ist Arbeitnehmern, die an einem Sonntag beschäftigt werden, innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Woche ein Ersatzruhetag zu gewähren. Da der Samstag nach dem Arbeitszeitgesetz als Werktag zählt, ist er grundsätzlich als Ersatzruhetag zulässig.
Hinweis:
Eventuelle tarifvertragliche Regelungen (§ 12 ArbZG) können bei unserer Antwort nicht berücksichtigt werden.