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An einem transportablen Silo soll eine neue Schiene angeschweißt werden. Muss man dafür eine eigene CE Konformitätserklärung abgeben?
KomNet Dialog 2720
Stand: 11.03.2008
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung
Frage:
Was ist zu beachten, wenn man bei einem transportablen Silo, z.B. für Trockenmörtel, neue Schienen anschweißen will, damit das Silo von Staplern ohne Kippgefahr befördert werden kann? Muß man dafür eine eigene CE Konformitätserklärung abgeben? Wenn ja wie geht das? Muß oder sollte man eine Statik anfertigen lassen?
Antwort:
Ein transportables Silo wird nicht als Maschine im Sinne der 9. GPSGV angesehen. Sofern es sich hier nicht um ein Druckgerät im Sinne der 14. GPSGV handelt, ist bei der geplanten Änderung kein Konformitätsbewertungsverfahren (kein CE-Zeichen, keine Konformitätserklärung) zu beachten. Allerdings stellt das Silo ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV dar. Anforderungen ergeben sich insbesondere aus § 7 i.V.m. Anhang I der BetrSichV.
Stand: März 2008