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Welche Umrüstarbeiten müssen bei einer Absetzkipperpresse vorgenommen werden, um Sie nach den Regeln der Technik weiterbetreiben zu können?
KomNet Dialog 2680
Stand: 28.06.2006
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Welche Umrüstarbeiten müssen bei einer Absetzkipperpresse (Mobiler Selbstpressbehälter 10 m³) Baujahr 1991 vorgenommen werden, um Sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik weiterbetreiben zu können? Als Bedieneinrichtung hat die AK-Presse einen abschließbaren Schalter zur Unterbrechung der Stromzufuhr, einen Druckschalter zum Ingangsetzen des Pressvorganges und einen NOT-Aus Schalter (Nur auf einer Seite). Mit freundlichem Guß
Antwort:
Die Absetzkipperpresse muss, wenn sie Beschäftigten bereitgestellt wird, gemäß § 7 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 1 und 2. Wenn die Presse 1991 den zu diesem Zeitpunkt geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprach, sind Umrüstarbeiten in der Regel nicht erforderlich (ggf. beim Hersteller nachfragen). Wichtig ist, dass der Pressvorgang nur abläuft, wenn der Druckschalter betätigt wird (Totmannsteuerung). Beim Betrieb der Presse ist zu beachten, dass nur eingewiesenes Personal die Presse bedienen darf. Dies kann beispielsweise durch eine Regelung der Schlüsselgewalt erfolgen. Die Bedienperson muss hierbei in der Lage sein, alle Gefahrstellen während des Betriebes zu überblicken. Das Erstellen einer Betriebsanweisung ist erforderlich.