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Fällt eine Autowaschstrasse (ca. 20 Jahre alt) unter das ProdSG oder GSG ?
KomNet Dialog 2658
Stand: 28.06.2006
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Fällt eine Autowaschstrasse (ca. 20 Jahre alt) unter das ProdSG oder GSG ?
Antwort:
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wurden zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst. Die Vorschriften beziehen sich hauptsächlich, wenn man die überwachungsbedürftigen Anlagen nicht mit berücksichtigt, auf das Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln bzw. Produkten. Eine Autowaschstraße gilt als technisches Arbeitsmittel. Für eine 20 Jahre alte Autowaschstraße ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heranzuziehen. Entsprechend § 7 Abs. 2 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die den Beschäftigten vor dem 3.10.2002 erstmalig bereit gestellt worden sind, den zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 1 und 2 der BetrSichV.
Auf die Berufsgenossenschaftliche Information ZH1/543 "Richtlinien für Fahrzeugwaschanlagen" aus dem Jahre 1986 weisen wir hin. Unabhängig davon hat der Arbeitgeber bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Darunter fallen auch Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen.