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KomNet-Wissensdatenbank
Seriennummer auf der Konformitätserklärung?
KomNet Dialog 24845
Stand: 25.09.2015
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Der Hersteller eines Mitgänger-Reinigungsgerätes (Nass-Kehren und Saugen) hat seinem Gerät eine Konformitätserklärung beigelegt. In dieser ist die Seriennummer des Gerätes nicht aufgeführt, wohl aber das Modell/der Bautyp. Diese Angaben finden sich auch auf dem Typenschild, welches auf dem Gerät angebracht ist. Es handelt sich bei dem Gerät um ein Serienprodukt, keine Einzelanfertigung. Aufgrund der Typenbezeichung/Modellbezeichung, sowohl auf dem Gerät als auch in der vorliegenden Konformitätserklärung ist m.E. eine eindeutige Zuordnung von Erklärung zum Gerät möglich, auch wenn die Serienummer nicht auf der Konformitätserklärung aufgeführt ist. Ist diese Annahme korrekt und die Anforderung aus der Maschinerichtlinie erfüllt?
Antwort:
Verfügt ein Gerät über eine Seriennummer, dann gibt es bindende Regelungen.
Es gilt:
Gemäß MaschRL 2006/42/EG, Anhang I "Allgemeine Grundsätze", Ziffer 1.7.3 „Kennzeichnung der Maschinen“ muss auf jeder Maschine u.a. erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft ggf. die Seriennummer angebracht sein.