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Wo kann ich den Betrieb und die Standortverlegung einer medizinischen Laseranlage anzeigen?
KomNet Dialog 23814
Stand: 28.12.2021
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Laser
Frage:
An wen kann ich mich wenden, um den Betrieb und Standortverlegung einer medizinischen Laseranlage anzuzeigen? Wir haben den Praxisstandort unserer Augenarztpraxis inkl. Laseranlage verlegt.
Antwort:
Seit 2010 regelt die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)" den Schutz der Beschäftigten u. a. vor Gefährdungen durch Laserstrahlung.
Diese Verordnung sieht im Gegensatz zur DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung" keine Anzeige von Lasereinrichtungen vor. Dennoch ist die DGUV Vorschrift 11 für die Mitglieder einiger Berufsgenossenschaften weiterhin gültig, da diese bisher noch nicht von allen Berufsgenossenschaften überarbeitet bzw. zurückgezogen wurde.
Bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erfahren Sie, ob eine Anzeige des Lasers weiterhin notwendig ist.
Hinweise:
Wie Sie den Informationen der Bezirksregierung Köln entnehmen können, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde - zumindest in Nordrhein-Westfalen - nicht erforderlich.
Auf die Service Formulare zum Thema Laserstrahlung der BG ETEM möchten wir hinweisen.