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Muss ein Atemfiltergerät mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, und bedarf es einer Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie?

KomNet Dialog 2342

Stand: 18.06.2007

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Muss ein Atemfiltergerät (Filteranlage, die aus unserer Pressluftanlage atembare Luft ausfiltert) mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, und bedarf es einer Betriebsanleitung nach der EG-Maschinenrichtlinie?

Antwort:

Ob das Atemfiltergerät eine CE- Kennzeichnung benötigt, kann an Hand der gemachten Angaben nicht beantwortet werden. Es könnte sich hierbei um eine Maschine, ein Druckgerät oder eine Persönliche Schutzausrüstung handeln, die jeweils eine CE-Kennzeichnung voraussetzen würde. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Atemfiltergerät ein technisches Arbeitsmittel ist, welches in den nicht harmonisierten Bereich des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) fällt und keine CE-Kennzeichnung notwendig ist. Ist das Atemfiltergerät mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, sind auch die entsprechenden Unterlagen vom Hersteller zu erstellen und dem Gerät beizufügen. Gemäß Ziffer 1.7.4 des Anhangs I zur Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen-Richtlinie) muss jede Maschine mit einer Betriebsanleitung versehen

sein. Handelt es sich um ein technisches Arbeitsmittel im nicht harmonisierten Bereich und müssen zur Verhütung von Gefahren bestimmte Regeln bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines technischen Arbeitsmittels beachtet werden, so ist eine entsprechende Gebrauchsanweisung beim Inverkehrbringen mitzuliefern (§ 4 GPSG). Im Rahmen des § 9 der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung erstellen und die Arbeitnehmer unterweisen. Für die Klärung der Frage, unter welchen Geltungsbereich des Gerätesicherheitsgesetzes das Atemfiltergerät fällt, sollten Sie ggf. (in NRW) mit der für Sie zuständigen Bezirksregierung Kontakt aufnehmen. Die Adressen der in NRW zuständigen Bezirksregierungen werden im Internet unter https://www.mags.nrw/arbeitsschutz angeboten.