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Können Tageskontrollblätter (Ersatzaufzeichnungen von Lenk- und Ruhezeiten) auch digital geführt werden?

KomNet Dialog 23332

Stand: 13.03.2015

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Kontrollgerätkarten, allgemein

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Frage:

Können Tageskontrollblätter (Ersatzaufzeichnungen von Lenk- und Ruhezeiten) auch digital - z. B. in Form einer Excel-Datei auf einem Notebook im Fahrzeug oder mittels einer App auf dem Smartphone - geführt werden oder müssen sie handschriftlich in Papierform erfolgen?

Antwort:

Gemäß Fahrpersonalverordnung (FPersV) haben die Fahrer von Fahrzeugen / Fahrzeuggespannen, welche unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, Aufzeichnungen über ihre Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.

Grundsätzlich sollten die Aufzeichungen (Tageskontrollblätter) entsprechend dem Muster der Analge I der FPersV gefertigt werden, da dieses zweifelsfrei den Anforderungen der Verordnung genügt. Entsprechend den gängigen Kommentierungen zur Fahrpersonalverordung besteht jedoch keine zwingende Verpflichtung, das vorgenannte Muster zu verwenden, soweit gewährleistet ist, dass die durch den Fahrer gemäß § 1 Abs. 6 FPersV zu machenden Angaben enthalten sind.

Das Führen von digitalen Aufzeichnungen durch den Fahrer sieht die Fahrpersonalverordnung nicht vor. Auch die zuvor bereits erwähnten Kommentierungen sprechen davon, dass die Tageskontrollblätter durch den Fahrer handschriftlich und somit papiergebunden zu führen sind.