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Müssen unsere Monteure, die Druckspeicher der Kategorie 1-3 in landwirtschaftliche Anbaugeräte einbauen, befähigte Personen nach TRBS 1203 sein?
KomNet Dialog 22878
Stand: 14.01.2015
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.1.4)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir sind ein Hersteller von landwirtschaftlichen Anbaugeräten. Bei diesen Geräten verbauen wir die Druckspeicher der Kategorie 1-3. Da wir die Druckspeicher extern einkaufen, sind wir kein Hersteller dieser überwachungsbedürftigen Komponenten, sind aber auch kein Betreiber einer solchen Anlage. Bei uns im Haus werden Funktionsprüfungen der Geräte gemacht, die Inbetriebnahme findet durch den Händler beim Kunden statt. Müssen unsere Monteure, die die Geräte zusammenbauen, befähigte Personen nach TRBS 1203 sein?
Antwort:
Eine Inbetriebnahmeprüfung der in die Maschinen verbauten Druckgeräte der mitgeteilten Kategorien 1-3 durch den Sachverständigen einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder befähigten Person ist nur dann erforderlich, sofern die verbauten Behälter im Rahmen der Konformitätserklärungen der Maschinen nicht erklärt worden sind. Nach europäischer Gesetzgebung entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS, sofern die verbauten Behälter zusammen mit der Maschine entsprechend erklärt werden. Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung, je nach Einstufung der Behälter, bleibt davon unberührt.
Die Monteure müssen keine befähigten Personen sein.