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Ist eine Maschine ohne eigene Steuerung eine unvollständige Maschine? Wie erfolgt die Kennzeichnung der einzelnen Maschinen und der kompletten Produktionslinie?

KomNet Dialog 22743

Stand: 19.12.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Wir liefern komplette Produktionslinien mit einer gemeinsamen elektrischen Schaltanlage (incl. einer Prozesssteuerung und einer gemeinsamen Sicherheitssteuerung). Wenn man nun eine "Maschine" aus unserer Produktionslinie entnehmen würde, würde sie nicht für sich funktionieren, da die Steuerung fehlt... Wir diskutieren hier aktuell die CE-Kennzeichnung im Sinne der Maschinenrichtlinie/MRL. Ist es nun richtig, dass die einzelnen "unvollständigen Maschinen" nur ein Typenschild ohne CE bekommen, die gesamte gelieferte Produktionslinie ein CE-Typenschild und eine Gesamt-CE-Konformitätserklärung bekommt (wegen der gemeinsamen Steuerung). Oder sollten die einzelnen "Maschinen" zusätzlich zur Gesamt-CE-Konformitätserklärung ein eigenes CE-Typenschild bekommen (was so auch von unseren Kunden oft im Lastenheft gefordert wird)? Die Kernfrage ist: Ist eine Maschine ohne eigene Steuerung eine unvollständige Maschine?

Antwort:

Eine unvollständige Maschine ist dazu bestimmt, in eine andere Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen, unvollständigen Maschinen und/oder Ausrüstungen zu einer Maschine (Gesamtheit von Maschinen) zusammengefügt zu werden


Eine unvollständige Maschine ist eine fast fertige Maschine, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG nicht vollständig erfüllt und die Sicherheit erst hergestellt werden kann, wenn sie in eine Gesamtheit von Maschinen eingebaut wird. Dies ist z. B. immer dann der Fall, wenn die Maschine ohne ihre Steuerung ausgeliefert wird und sie ohne Einbau in die Gesamtheit ihre bestimmungsgemäße Anwendung nicht ausführen kann.


Dagegen gelten Maschinen, die für sich genommen ihre bestimmungsgemäße Anwendung ausführen können und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung oder Sicherheitsbauteile fehlen, nicht als unvollständige Maschinen.


Eine unvollständige Maschine darf beim Inverkehrbringen keine CE-Kennzeichnung nach RL 2006/42/EG tragen, es muss aber eine Einbau- und Montageanleitung beigefügt sein.


An unvollständigen Maschinen können aber durchaus nach anderen Vorschriften (z. B. nach EMV-Richtlinie) oder auch in unvollständigen Maschinen verbaute Komponenten (wie. z. B. Druckgeräte) CE-Kennzeichen und Typenschilder verschiedener Hersteller zu finden sein.


Der Hersteller der "Gesamtheit von Maschinen" muss nach Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für diese ein Typenschild (mit Bezeichnung der Gesamtmaschine) und eine CE-Kennzeichnung anbringen.