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Benötigen wir beim Betreiben der beschriebenen Strahlenquelle einen Strahlenschutzbeauftragten?
KomNet Dialog 22268
Stand: 15.11.2014
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben folgende Stahlenquelle angeschafft: Thermo Scientific NITON XL3 Analyzer- a single unit, hand held, high performance portable x-ray fluorescence (XRF) elemental analyzer. Dieses sog. Handheld-Gerät wird zum Monitoring v. u. a. GaAs o. InP Teilchen in Wafernmaterialien eingesetzt. Benötigen wir beim Betreiben dieser Strahlenquelle einen Strahlenschutzbeauftragten?
Antwort:
Bei dem Niton XL3 Gerät (RFA-Analysator) handelt es sich um einen Analysator, der mit einer Röntgenröhre arbeitet.
Der Betrieb dieser RFA-Analysatoren ist genehmigungspflichtig nach § 3 der Röntgenverordnung - RöV. Um diese Genehmigung zu erhalten, muss ein Strahlenschutzbeauftragter mit der notwendigen Fachkunde im Strahlenschutz (Fachkundegruppe R2.2 gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung) bestellt sein.
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird in Nordrhein-Westfalen durch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW - LIA.NRW (Telefon 0211/3101-0) bescheinigt. In den anderen Bundesländern stellt die dort zuständige Behörde diese Fachkundebescheinigung aus.