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Wäre im Falle, dass Ausscheidungen von Ebolapatienten ins Abwasser abgeleitet werden, ein potentielles Infektionsrisiko bei Tätigkeiten im Abwasserkanal gegeben?

KomNet Dialog 22225

Stand: 20.10.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Belastungen durch Biostoffe > Gefährdungen, Belastungen (6.2)

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Frage:

Wäre im Falle, dass Ausscheidungen von Ebolapatienten ins Abwasser abgeleitet werden, ein potentielles Infektionsrisiko bei Tätigkeiten im Abwasserkanal gegeben?

Antwort:

Nach der Orientierungshilfe für Fachpersonal (Stand 17.10.2014) des Robert Koch-Instituts zu Maßnahmen bei einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland kann Abwasser, inklusive Stuhl und Urin, außerhalb von Sonderisolierstationen über die Toilette in das normale Abwassersystem entsorgt werden. Eine vorausgehende Desinfektion ist nicht nötig.

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" TRBA 250 bestimmt in Anhang 1: Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.
Hier sind die Regelungen weitreichender, in Abschnitt 1.2.4 des Anhangs 1 wird gefordert: Der Sanitärraum muss an eine thermische Inaktivierungsanlage für die Abwässer aus Waschbecken, Dusche und Toilette angeschlossen sein. Unter Umständen können die Abwässer auch in einem entsprechend eingerichteten Tank gesammelt und chemisch inaktiviert werden.

Weiterführende Schutzmaßnahmen im Hinblick auf das Ebolavirus für Mitarbeiter im Abwasserkanalbereich werden derzeit aus Arbeitsschutzsicht nicht gefordert. Die Regelungen der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" sind einzuhalten.