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Welche Anforderungen sind beim Betrieb einer Magnesiumdruckgießmaschine zu beachten?
KomNet Dialog 2181
Stand: 29.08.2006
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Eine bestehende Zink-Druckgießerei möchte eine Magnesiumdruckgießmaschine betreiben. Welche Anforderungen sind zu erfüllen hinsichtlich: 1. der staatlichen Vorschriften 2. der baulichen Vorschriften 3. der brandschutztechnischen Vorschriften 4. der erforderlichen Genehmigungen
Antwort:
Zu 1.
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende wesentliche Vorschriften zu beachten:
- Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG im Besonderen die §§ 4 – 6
- Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV die Abschnitte 2 und 3 sowie die Anhänge 3 und 4 auch wegen möglicher Explosionsgefahren durch Magnesium.
- Gefahrstoffverordnung - GefStoffV Abschnitt 5 und Anhang V Nr. 8
- Berufsgenossenschaftliche Regel -BGR 204 Umgang mit Magnesium und BGR 78 Entwurf: Beschaffenheitsanforderungen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren an Maschinen und Einrichtungen zur Be- und Verarbeitung, beim Schmelzen und Gießen von Magnesium
Aus immisionsschutzrechtlicher Sicht sind folgende wesentliche Vorschriften zu beachten:
- Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG
- 4. Verordnung zum BImSchG: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV
Zu 2.
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten.
In Bezug auf die Beachtung baulicher Vorschriften sollten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Bauamt in Verbindung setzen. Zu 3.
Bezüglich brandschutztechnischer Vorschriften ist die Arbeitsstättenverordnung im Hinblick auf die Verhütung von Entstehungsbränden zu beachten.
Wegen der Beachtung baulicher Brandschutzvorschriften sollten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Bauamt in Verbindung setzen. Zu 4.
Zur Beantwortung der Frage sind Detailinformationen notwendig, allgemein wird darauf hingewiesen, das für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen ein Erlaubnisvorbehalt durch § 13 der Betriebssicherheitsverordnung besteht. Es wird empfohlen sich ggf. mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Verbindung zu setzen.
Druckgießmaschinen sind unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig gemäß dem BImSchG i.V.m. der 4. BImSchV. Diesbezüglich sollte eine entsprechende Anfrage an das zuständige Umweltamt gerichtet werden.
Gemäß BGR 204 besteht beim Umgang mit Magnesium eine Meldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist im Internet z.B. unter https://publikationen.dguv.de erhältlich.