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Welche Anforderungen bestehen für den Absauganschluss eines Gefahrstoff-Sicherheitsschrankes?
KomNet Dialog 21365
Stand: 22.05.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Welche Anforderungen bestehen für den Absauganschluss eines Gefahrstoff-Sicherheitsschrankes? - Muss dieser ex-geschützt sein? - Muss es auch eine Zuluft geben? - Welche Absaugleistung muss erreicht werden? - Wo kann man das nachlesen?
Antwort:
Grundsätzlich hängen die Anforderungen an einen Sicherheitsschrank und somit auch an dessen Lüftung (bzw. Absauganschluss) von den zu lagernden Gefahrstoffen ab und müssen vom Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei hat er die vorhandenen technischen Regelwerke sowie die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" finden Sie beispielsweise in der Anlage 3 Anforderungen an Sicherheitsschränke zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.
Unter Nummer 10.3 (3) der TRGS 510 wird für Sicherheitsschränke, in denen Druckgasbehälter mit sehr giftigen oder giftigen Gasen gelagert werden, eine technische Lüftung mit einem 120-fachen Luftwechsel pro Stunde gefordert. Oxidierende Gase oder entzündbare Gase dürfen nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden, die einen zehnfachen Luftwechsel pro Stunden aufweisen.
Weitere Informationen enthalten die spezifischen Normen, die kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden können, wie z. B.:
EN 14470-1: "Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten"
EN 14470-2 "Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen"