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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen müssen bei der Lagerung alter Gaszähler berücksichtigt werden?

KomNet Dialog 20302

Stand: 05.02.2014

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Bei einem Gasversorger werden defekte Gaszähler beim Kunden getauscht. Der alte Gaszähler wird mittels Blindstopfen verschlossen und eingelagert, bis ca. 200 Zähler zusammen gekommen sind. Der Lagerraum verfügt über eine Lüftungsanlage mit unbekannter Lüftungsleistung. Sein Volumen beträgt 240 m³. Das Restgas pro Zähler kann bis 4 Liter betragen. Der Lagerraum ist bisher nicht als Ex-Zone gekennzeichnet. Auch die elektrische Installation ist nicht ex-geschützt ausgeführt. Welche Anforderungen müssen bei der Lagerung berücksichtigt werden?

Antwort:

Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers im Sinne der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - gehört es, Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Nur wenn dies nicht möglich ist, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren (§ 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung).

Es ist von hier aus nicht einzusehen, warum es nicht möglich sein sollte, die Gaszähler vor der Einlagerung zu inertisieren. Dies hätte zur Folge, dass keine weiteren Maßnahmen zum Explosionsschutz mehr notwendig wären.

Eine unnötige Ansammlung von gasgefüllten Zählern widerspricht dieser rechtlichen Vorgaben.