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Kann ich für den Nachweis einer ausreichenden Lüftung zwischen der Stoßlüftung und der kontinuierlicher Lüftung frei wählen?
KomNet Dialog 19757
Stand: 06.12.2018
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Lüftung, Lüftungsanlagen
Dialog
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Ich kenne die neue ASR A3.6 zur Lüftung von Arbeitsplätzen. Hier gibt es unter Punkt 5.1 (2) den Passus: "Die freie Lüftung von Räumen kann als Stoßlüftung oder kontinuierliche Lüftung erfolgen." Heißt das, dass ich für den Nachweis einer ausreichenden Lüftung zwischen beiden Verfahren wählen kann?
Antwort:
Es kann zwischen Stoßlüftung (üblicherweise z. B. bei manuell zu öffnenden Fenstern) und kontinuierlicher freier Lüftung (z. B. Schacht- oder Kaminlüftung mit ständig offenem Lüftungsquerschnitt) gewählt werden.
Weiteres ergibt sich dann insbesondere aus den Punkten 5.2 - 5.4 der genannten ASR und im Zweifelsfall aus den grundsätzlichen Anforderungen an z. B. Stoffe-, Feuchte- und Wärmelasten.