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Handelt es sich bei Lüftern (Ventilator/Lüfteraggregat) um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?
KomNet Dialog 19425
Stand: 23.09.2013
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL
Frage:
Handelt es sich bei Lüftern (Ventilator/Lüfteraggregat) um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie? Falls ja: Wird ein Gerät, das einen Lüfter (Ventilator/Lüfteraggregat) nicht zugänglich eingebaut hat, damit automatisch zur Maschine?
Antwort:
Ein Lüfter unterliegt auf jeden Fall der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (im weiteren MRL)
Zwei Situationen sind möglich:
a) Der Lüfter wird alleine oder an einem Lüftungsrohr/-kanal betrieben. => Einzelmaschine im Sinne der MRL
b) Der Lüfter wurde gebaut, um an einer Maschine oder Anlage betrieben zu werden, z. B. als Hilfsaggregat oder zum verbesserten Wärmeaustausch. => Unvollständige Maschine im Sinne der MRL
Diese Festlegung ergibt sich aus der Definition von Maschinen im Art 2 Buchstabe a) der MRL.
Gerade für Lüfter treffen die in den ersten drei Spiegelstrichen im Art. 2 Buchstabe a) gemachten Festlegungen zu.
Bei dieser Festlegungen spielt die Zugänglichkeit keine Rolle.Die Zugänglichkeit spielt eine wichtige Rolle bei der Risikobeurteilung (siehe Anhang I der MRL), da eine fehlende oder verminderte Zugänglichkeit die Exposition zur Gefahr vermindert.