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Gibt es Vorgaben für die Überprüfung von Verbandskästen in bestimmten Zyklen?
KomNet Dialog 19412
Stand: 07.02.2017
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Gibt es Vorgaben für die Überprüfung von Verbandskästen in bestimmten Zyklen? Sind die Fristen abhängig von der Größe der Verbandskästen.
Antwort:
Durch den Gesetzgeber sind keine Prüffristen für die Überprüfung von Erste-Hilfe-Material festgelegt worden. Die Prüffristen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- festzulegen.
In der ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ist unter Punkt 4 (4) nachzulesen, dass das Erste-Hilfe-Material nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen ist.
Hinweis:
Auf die BGI 509 Erste Hilfe im Betrieb möchten wir hinweisen.