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Darf mit dem beschriebenen Messgerät, welches für Zone 1 geeignet ist, auch in Zone 0 gemessen werden?

KomNet Dialog 19022

Stand: 23.07.2013

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Einsatz mobiler Temperaturmessgeräte im explosionsgefährdeten Bereichen. An einer Ex-Anlage soll in der Ex-Zone 0 die Temperatur mit einem Handmessgerät erfasst werden. Dazu wird mit einem Oberflächenthermometer gemessen, d.h Handmessgerät in Zone 1, Fühler in Zone 0) Das Handthemometer ist ex-geschützt und für die Zone 1 geeignet, dort wird es auch betrieben. Der Fühlerkreis ist in Ex ia (II 2G) ausgeführt. Der Messfühler ist auch in Kategorie 2G ausgeführt. Darf die Messung in der Zone 0 mit diesem Handmessgerät mit Thermometer durchgeführt werden? Oder muss die Messeinrichtung (Handmessgerät-Fühler) komplett in Kategorie 1 ausgeführt sein? Die Temperaturmesseinrichtung wird ja nur kurzzeitig in die Zone 0 eingeführt und betrieben.

Antwort:

Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen immer der für die vorgesehene Zone zugelassenen Kategorie entsprechen. Im vorliegenden Fall also der Kategorie 1 für die Zone 0. Da hilft es auch nichts, dass ein Gerät ja nur "kurzzeitig in die Zone 0 eingeführt" wird, weil die Wahrscheinlichkeit bereits in der Zoneneinteilung berücksichtigt wurde.

Im beschriebenen Fall lohnt sich allerdings ein Blick in die Betriebsanleitung oder eine Abstimmung mit dem Hersteller des Messgerätes. Die beschriebene Zündschutzart 'ia' bedeutet grundsätzlich, dass ein Betriebsmittel eigensicher für die Zone 0 ist. Die geschilderte Kennzeichnung könnte also bedeuten, dass das explosionsgeschützte Betriebsmittel (Messfühler) für die Zone 0 und das zugehörige Betriebsmittel (Meßgerät/Auswerteeinheit) für die Zone 1 geeignet ist. Dies lässt sich aber ohne Betriebsanleitung oder die vollständige und exakte Kennzeichung am Gerät nicht sicher beantworten.