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Kann in einem Einfamilienhaus in NRW aus dem Jahre 1993 noch Asbest verbaut worden sein?

KomNet Dialog 18723

Stand: 11.06.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest

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Frage:

Ich habe 1993 ein normales Einfamilienhaus in NRW mit Ziegeldach, Fussbodenheizung, Fliessen, Teppichboden, Wärmedämmputz (aussen) und Mineralputz (innen) bauen lassen. Im Kellergeschoss ist ein schwimmender Estrich verbaut. Dazu habe ich nun drei Fragen wegen Asbests. Frage 1: Es heisst, dass Asbest in Deutschland ab 1993 (genaues Datum?) verboten wurde. Kann man sich darauf verlassen bzw. kann ich Asbest beim Hausbau in 1993 ausschliessen? Frage 2 (in Ergänzung zur Frage 1): Kann der verbaute schwimmende Estrich für die Fussbodenheizung Asbest enthalten? Mir wurde damals gesagt, dass da ein chemischer Zusatz zur Stabilität beigemischt ist. Frage 3 (in Erganzung zur Frage 1): Kann der verbaute schwimmende Estrich mit einigen abgebrochenen Ecken im Kellergeschoss (derzeit immer noch ohne Bodenbelag) Asbest enthalten?

Antwort:

Asbest ist ein natürliches Mineral, das sich unter mechanischer Einwirkung in Fasern aufspaltet, die sog. WHO-Fasern. Die typischen Kennzeichen der WHO-Faser ist der Durchmesser mit < 3 µm und die Mindestlänge von 5 µm bei einem Verhältnis Durchmesser zu Länge > 1:3. Daraus ergibt sich in vielen Fällen die krebserzeugende Wirkung, da die Fasern unbemerkt in großen Mengen eingeatmet werden und im Lungengewebe u. a. Krebs erzeugen können.

Typische WHO-Fasern bilden neben Asbest auch die alte Künstliche Mineralwolle (KMF, verboten seit 2000 – die seither hergestellte KMF bildet keine WHO-Fasern mehr, gilt also nicht mehr als krebserzeugend) und diverse Hochtemperaturwollen im industriellen Einsatz.

Verboten ist der Einsatz asbesthaltiger Produkte in Deutschland im Baubereich vollständig erst ab 1993. Nur im industriellen Bereich gibt es bis heute vereinzelt noch Anwendungen, die asbestfrei nicht möglich sind. 1995 wurde in Deutschland der Einsatz von Asbest vollständig verboten – mit den genannten Ausnahmen. Im Baubereich können wir deshalb davon ausgehen, dass seither alle Produkte asbestfrei sind.

1. Frage: In der Regel wurde seit Mitte/Ende der 1980er Jahre kein Asbest im privaten Hausbau mehr verwendet, in den von Ihnen genannten Produkten ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Asbest mehr enthalten. Eine absolute Gewissheit gibt es nicht, aber wenn überhaupt noch Asbest vorhanden sein sollte, ist das eher in der Haustechnik (z. B. in Dichtungen, Isolierungen, Heizkesseln).

2. und 3. Frage: Stabilisierende Beimischungen im schwimmenden Estrich, oft verwendet, sind asbestfrei. Das gilt auch für den Keller.

Für den Estrich mit seiner harten Oberfläche gilt generell folgendes: Staub löst sich als Abrieb nur unter mechanischer Einwirkung, z. B. Begehen auf den immer gleichen Flächen. Dagegen hilft z. B. eine preiswerte Beschichtung, die dann aber immer geschlossen bleiben muss. Das gleiche gilt für die abgebrochenen Ecken. Einer solchen Beschichtung gleicht ein unbeschädigter, den Estrich vollständig abdeckender Teppichboden, insbesondere bei vollflächiger Verklebung, was aber nicht für die (eher undichten) Fliesen gilt.

Bei Verdacht auf Asbestbelastung in der Atemluft empfehlen wir eine Luftmessung, die Ihnen die entsprechende Belastung zeigt. Das einzige Mittel, sicher und zweifelsfrei Asbest auszuschließen bzw. nachzuweisen ist die Materialanalyse. Dazu wird eine Staub- oder Materialprobe in einem Fachlabor analysiert. Suchen Sie ggf. in einer Datensuchbank unter „Asbestanalyse“. Adressen. Ablaufbeschreibung, Ergebnisdarstellung und Kosten finden Sie dort. Ggf. kann Ihnen ein Sachverständiger weitere Fragen beantworten.“