KomNet-Wissensdatenbank
Müssen betriebseigene Fahrzeuge einmal im Jahr vom Sachverständigen (z.B. TÜV) geprüft werden oder darf dies auch die eigene Werkstatt?
KomNet Dialog 18534
Stand: 17.05.2013
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen
Frage:
Müssen Fahrzeuge vom Baubetriebshof (z. B. LkW) mit einer eigener KfZ-Werkstatt, einmal im Jahr beim z.B. TÜV vorführt werden da diese als Betriebsmittel gelten und der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen? Oder ist es ausreichend, wenn die Mitarbeiter der KfZ-Werkstatt (mit KfZ-Meister) die Prüfung durchführen? Die wiederkehrende Hauptuntersuchung wird an allen Fahrzeugen regelmäßig durchgeführt.
Antwort:
Nach § 57 Abs. 1 der BGV D29 "Fahrzeuge" hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Für Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen sind nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - regelmäßige Untersuchungen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vorgeschrieben. Diese dienen überwiegend der Verkehrssicherheit.
Die Sachkundigen-Prüfung kann sich bei gleichzeitig durchgeführter, mit mängelfreiem Ergebnis abgeschlossener Sachverständigen-Prüfung (Hauptuntersuchung) nach § 29 StVZO auf den Bereich der Arbeitssicherheit beschränken. Bei Fahrzeugen, für die keine Untersuchungen nach StVZO erforderlich sind, muss grundsätzlich auf verkehrs- und arbeitssicheren Zustand geprüft werden.
Eine Sachkundigen-Prüfung nach diesem BG-Grundsatz ersetzt nicht eine Sachverständigen-Prüfung nach § 29 StVZO. Da die Erteilung einer behördlichen Betriebserlaubnis nicht Belange der Arbeitssicherheit umfasst und die BGV D29 eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nicht vorsieht, kommt insbesondere den regelmäßigen Sachkundigen-Prüfungen eine Bedeutung dahingehend zu, dass auch Einrichtungen und Funktionen zu prüfen sind, die der Hersteller in Erfüllung der Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und somit der einschlägigen Vorschriften und Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzusetzen hat.
Fazit: Die Sachkundigen-Prüfungen können durch Ihre betriebseigene Werkstatt durchgeführt werden.