Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf ich mit einer Grünsehschwäche (Deuteranomalie) als Strukturmechaniker arbeiten?

KomNet Dialog 18015

Stand: 27.02.2013

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Sonstige arbeitsmedizinische Fragen

Favorit

Frage:

Ich bin von Beruf Karosseriebauer und mache gerade eine Weiterbildung zum Fluggerätmechaniker - Fertigungstechnik (Strukturmechaniker). Ich hab eine Grünsehschwäche (Deuteranomalie) und möchte fragen, ob ich als Strukturmechaniker mit Deuteranomalie arbeiten darf? Ich hatte als Karosseriebauer nie Probleme.

Antwort:

Unter dem Aspekt Gesundheitsschutz und Unfallverhütung muss die volle Farbsehfähigkeit nicht zwingend gegeben sein. Die Frage ist individuell vom Ausmaß Ihrer Beeinträchtigung und Ihren Tätigkeiten sinnvollerweise in Abstimmung mit dem Betriebsarzt zu klären. Sie müssen die relevanten farbcodierten Informationen sicher und ohne Zeitverzögerung erkennen können.

Über die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung hinaus sind aber noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Es gibt Arbeitgeber, die per se die volle Farbsehfähigkeit als Einstellungskriterium, beispielsweise aus Haftungsgründen, festgelegt haben. In der Auswahl seiner Mitarbeiter ist der Arbeitgeber frei. Sie könnten also nach Abschluss Ihrer Ausbildung Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.