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Können anstelle von Stahl-Auffangwannen auch ableitfähige Kunststoff-Auffangwannen für Trennmittel und Beschleuniger in Zone 1 bzw.2 aufgestellt werden

KomNet Dialog 17949

Stand: 18.02.2013

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Können anstelle von Stahl-Auffangwannen auch ableitfähige Kunststoff-Auffangwannen für Trennmittel und Beschleuniger in Zone 1 bzw.2 aufgestellt werden (Lager im Innenbereich) oder ist das nicht zulässig? Ausser bei organischen Peroxiden finde ich keine weiteren Hinweise zur Beschaffenheit, nötigen Zertifikaten bzw. Zulassungen für Kunststoff-Auffangwannen.

Antwort:

Maßgebend für die Verwendung von Auffangwannen in einer Ex-Zone ist die Ableitfähigkeit zur Vermeidung der statischen Aufladung. Sofern eine Kunststoffauffangwanne die gleiche Ableitfähigkeit und Beständigkeit gegen die gelagerten Stoffe besitzt wie eine Stahlwanne, dürfte der Einsatz bei einer ausreichenden Erdung auch in Ex-Zonen möglich sein. Den Nachweis, ob eine Kunststoffauffangwanne die für die Ex-Zone 1 oder 2 notwendige Ableitfähigkeit besitzt, muss beim Hersteller und/oder Importeur (Inverkehrbringer) erfragt bzw. durch diesen bescheinigt werden.