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Gibt es einen Unterschied bezüglich der zulässigen Belastung von Leitern, wenn diese privat oder gewerblich eingesetzt werden?
KomNet Dialog 17936
Stand: 09.02.2018
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Gibt es einen Unterschied bezüglich der zulässigen Belastung von Leitern, wenn diese privat oder gewerblich eingesetzt werden?
Antwort:
Seitens des Herstellers greift das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Hierbei sind insbesondere die Forderungen des § 3 "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" zu erfüllen. Demnach ist es unerheblich, ob das Produkt privat oder gewerblich eingesetzt wird.
Für alle Leitern gilt: Sie müssen nach den geltenden Bestimmungen hergestellt, ausgerüstet und betrieben werden. Hierzu ist die vom Hersteller mitgelieferte Aufbau- und Betriebsanleitung heranzuziehen. Weitere Informationen zu Leitern finden Sie in der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten", z.B. im Kapitel 3.1 "Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuwählen?" Diese DGUV-Information finden Sie unter http://publikationen.dguv.de
Der Hersteller hat zudem gemäß § 20 ProdSG die Möglichkeit, für sein Produkt die "Zuerkennung des GS-Zeichens" zu beantragen und sein Produkt nach erfolgter Zuerkennung damit auch zu kennzeichnen.