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Müssen an einem Aufzug die Schilder "im Brandfall nicht benutzen" zwingend angebracht sein?

KomNet Dialog 17862

Stand: 27.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Müssen an einem Aufzug die Schilder " im Brandfall nicht benutzen" zwingend angebracht sein?

Antwort:

Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist aus der dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG, der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - und der BetrSichV nicht zu beantworten.

Über Bayerisches bzw. Baden-Württembergisches Baurecht liegen hier keine Kenntnisse vor.

Die Forderung nach einer Kennzeichnung an Aufzugszugängen mit dem Hinweis: "Im Brandfall nicht benutzen" ist aus dem Baurecht herzuleiten. In der zum 31.12.2005 aufgehobenen Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW heißt es dazu unter Ziffer 39.1: "Vor Aufzügen und in den Aufzugskabinen sind deutlich sichtbare Schilder anzubringen, die darauf hinweisen, dass es verboten ist, den Aufzug im Brandfall zu benutzen."

Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW ist zwar 2005 formell ausgelaufen und hat deshalb keine Bindungswirkung mehr. Sie findet in der Praxis jedoch noch Anwendung. Für nähere Informationen zu der Thematik empfehlen wir eine entsprechende Frage direkt an die zuständige Baubehörde zu stellen.

Nach unserer Auffassung kann eine solche Forderung auch nur aus dem Baurecht kommen, da mit der Beantragung einer Baugenehmigung auch entschieden wird, ob das Erfordernis eines "Feuerwehraufzugs" erforderlich ist. Also ein Aufzug, der der Feuerwehr im Gefahrfall sowohl den Materialtransport als auch die Rettung von Menschen ermöglicht und an den somit besondere baurechtliche und technische Anforderungen zu stellen sind. An einen solchen Aufzug ein Schild "Im Brandfall nicht benutzen" aufzustellen, wäre paradox.