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Unterliegen normale PKW, die dem Außendienst auch für die private Nutzung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, der BGV D29?
KomNet Dialog 17765
Stand: 23.01.2013
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Unterliegen normale PKW, die dem Außendienst auch für die private Nutzung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, der BGV D29?
Antwort:
Da im § 1 "Geltungsbereich" der BGV D29 "Fahrzeuge" unter Absatz 2 "normale" PKW nicht ausgenommen sind, gilt die BGV D 29 somit auch für normale PKW während der Beschäftigung im Außendienst zusätzlich zum Straßenverkehrsrecht, wie in Deutschland beispielsweise der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).