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Welche Befähigung / Ausbildung benötigen Ersteller von Explosionsschutzdokumenten?

KomNet Dialog 17518

Stand: 11.07.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument

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Frage:

Welche Befähigung / Ausbildung benötigen Ersteller von Explosionsschutzdokumenten?

Antwort:

In der Praxis muss der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes (als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bezgl. Brand- und Explosionsgefahren) eine hohe fachliche Qulifikation mitbringen, um diese Aufgabe sachgerecht erfüllen zu können. Der Verordnungsgeber hat aber bewusst den Arbeitgeber in die Pflicht genommen, dieses Explosionsschutzdokument zu erstellen oder unter seiner Aufsicht erstellen zu lassen (§ 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung). An den Arbeitgeber werden dabei keine besondere Qualifikationsanforderungen gestellt.


Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.


Hinweis:

Auf die Informationen der BG Bau zum Explosionsschutzdokument weisen wir hin.