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Dürfen die unter Ziffer 8.8 der TRbF 20 genannten motorkraftbetriebenen Flurförderzeuge normaler Bauart weiter verwendet oder müssen sie durch ex-geschützte Geräte ersetzt werden?

KomNet Dialog 17360

Stand: 14.11.2012

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Die TRbF 20 Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten - Läger - ist nur noch bis zum 31.12.2012 gütig. Unter 8.8.1 (11) findet sich findet sich folgender Text: Bei der ausschließlich passiven Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern in Lagerräumen und Lägern im Freien, die in Zone 2 eingestuft sind, dürfen 1. für Zone 2 geeignete Flurförderzeuge oder 2. motorkraftbetriebene Fahrersitz- oder Mitgänger-Flurförderzeuge normaler Bauart ... (die bestimmte Bedingungen erüllen) verwendet werden. Dürfen diese unter 2. aufgeführten Flurförderzeuge ab dem 01.01.2013 weiter verwendet werden oder müssen dann ex-geschützte Geräte eingesetzt werden?

Antwort:

Grundsätzlich galt und gilt die Vorgabe aus § 5 und § 6 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV ist seit dem 27.09.2002 in Kraft und musste demzufolge auch beim Einsatz von motorbetriebenen Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen angewandt werden. Die TRbF 20 diente sowohl bei der seinerzeit gültigen Verordnung als auch der dann folgenden BetrSichV als konkretisierende Technische Regel.


D. h. es bestand Vertrauensschutz, dass bei Einhaltung der TRbF 20 insoweit auch die gesetzliche Vorgabe erfüllt ist.

Wenn nun zum 31.12.2012 die TRbF 20 formal Außer-Kraft gesetzt ist, sind damit nicht zwingend die bislang anerkannten technischen Vorgaben hinfällig.


Es gilt jedoch zu beachten, dass der Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS - inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk (TRBS) zur BetrSichV erarbeitet hat, dass vom BMAS im GMBL bekannt gemacht wurde. Sollten sich in der bzw. den TRBS Neuerungen ergeben haben, so geben diese den Stand der Technik vor.