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Gibt es eine Zuordnung von Gefahrstoffen zu den Gruppen A bis E oder muß man anhand des Sicherheitsdatenblattes den jeweiligen Gefahrstoff selbst der entspr. Gruppe zuordnen?
KomNet Dialog 17339
Stand: 12.11.2012
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Einstufung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Bekanntlich gibt es die Gruppen A bis E von Gefahrstoffen. Also von A=Hochentzündlich über B=Giftig bis zu E=Reizend. Frage: Gibt es eine Zuordnung von Gefahrstoffen zu diesen Gruppen oder muß man anhand des Sicherheitsdatenblattes den jeweiligen Gefahrstoff selbst der entspr. Gruppe zuordnen?
Antwort:
Die von Ihnen angeführten Gruppen A bis E stammen nicht aus dem Gefahrstoffrecht, sondern werden in Mustern für Gruppenbetriebsanweisungen verwendet:
Gruppe A: Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe
Gruppe B: Giftige Gefahrstoffe
Gruppe C: Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe
Gruppe D: Ätzende Gefahrstoffe
Gruppe E: Reizende Gefahrstoffe
Gruppen- oder Sammelbetriebsanweisungen werden in Bereichen verwendet, in denen viele Gefahrstoffe eingesetzt sind und wo es Sinn macht, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung zu erstellen. Hier kann es zweckmäßig sein, die Betriebsanweisungen bei ähnlicher Gefährdung und vergleichbaren Schutzmaßnahmen zu Gruppen- oder Sammelbetriebsanweisungen zusammenzufassen. Hierbei müssen aber, auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, zunächst die Gefahrstoffe und die Arbeitsprozesse im einzelnen betrachtet werden. Eine pauschale Zusammenfassung macht daher keinen Sinn.
Daten über die einzelnen Gefahrstoffe erhalten Sie außer aus dem Sicherheitsdatenblatt über die GESTIS-Stoffdatenbank.