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KomNet-Wissensdatenbank

Ist die Benutzung einer Stehleiter mit drei Stützbeinen zulässig?

KomNet Dialog 17326

Stand: 09.11.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Eine Stehleiter hat immer vier Stützen. Aus Platzmangel möchten wir eine Stehleiter mit drei Stützbeinen einsetzen. Diese wird nirgendwo im Handel angeboten. Ist die Benutzung einer Stehleiter mit drei Stützbeinen zulässig?

Antwort:

Nein. Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus. Die Benutzung einer Leiter mit drei Stützbeinen ist nicht zulässig und eine solche Leiter wird insofern auch nicht im Handel angeboten. In der BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" - BGI 694 vom April 2007, in der aktualisierten Fassung vom Januar 2008 - sind ausreichend Beispiele von Leitern dargestellt und genannt, um den unterschiedlichen Einsatzgebieten Rechnung zu tragen. Alternativ ist statt eines Leitereinsatzes der Aufbau eines entsprechenden Arbeitsgerüstes erforderlich.

Die Bauart von Leitern ist in der DIN EN 131-1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße" geregelt. DIN-Vorschriften können über den „Beuth-Verlag, Köln“ bezogen werden.