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Muss bei einem Set mit persönlicher Schutzausrüstung - PSA das gesamte Set mit CE gekennzeichnet sein oder nur die PSA?
KomNet Dialog 15977
Stand: 09.04.2012
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Frage:
Muss bei einem Set mit persönlicher Schutzausrüstung - PSA das gesamte Set mit CE gekennzeichnet sein oder nur die PSA?
Antwort:
Zunächst sollte geklärt werden, ob die genannten Einmalhandschuhe überhaupt in den Anwendungsbereich der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV www.baua.de/de/Produktsicherheit/Rechtstexte/PSA.html fallen. Ausgenommen von der Verordnung sind Handschuhe für den privaten Gebrauch als Schutz gegen Feuchtigkeit und/oder nicht extreme Hitze und Kälte.
Handelt es sich um Handschuhe für den gewerblichen Gebrauch ist die Anwendung der 8. ProdSV gegeben. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn die Handschuhe selbst die notwendigen Kennzeichnungen tragen und im Set die notwendigen Informationen (Infobroschüre) beiligen. Ggf. könnte die Verpackung mit der Angabe "enthält eine persönliche Schutzausrüstung (hier Handschuh)" gekennzeichnet werden.