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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Zugmaschinen für den Einsatz im Hafenumschlagsbetrieb mit Fops-Dächern ausgerüstet sein?

KomNet Dialog 15957

Stand: 05.04.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Wir sind ein Hafenumschlagsbetrieb. Auf unserem Terminal werden Container sowie Stückgüter umgeschlagen. Zur Zeit steht die Beschaffung neuer Zugmaschinen bevor. Diese werden auch im unmittelbaren Umschlagsbereich, d.h. unter den Krananlagen eingesetzt. Unsere Gefährdungsbeurteilung hat die Gefährdung durch herabfallenden Gegenstände von schwebenden Lasten, aber auch von den Krananlagen ergeben. Diese Gegenstände können z.B. Twistlocks (Ladungssicherungselemente für Container) oder sich lösende Gegenstände vom Kran sein. Das hat die Praxis bisher auch gezeigt. Nun zu meiner Frage: Bei der Spezifikation der neuen Zugmaschinen, Reach-Stacker und Gabelstapler, die im Bereich der Containerbrücken eingesetzt werden sollen, habe ich dem Arbeitgeber in meiner Funktion als FASI empfohlen, sogenannte FOPS-Dächer für die Fahrerkabine zu fordern. Dieses fordert meines Wissens auch die MRL 2006/42/EG. Mein Arbeitgeber findet diese Forderung überzogen. Auch die Hersteller tun sich schwer mit dieser Anforderung und behaupten, dass der FOPS-Standard nur bei Baumaschinen erforderlich ist. Liege ich mit meiner Beratung falsch?

Antwort:

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG [pdf] fordert - sofern ein entsprechendes Risiko besteht - zum Schutz des Fahrers in Nr. 3.4.4 Anhang I unter der Überschrift "herabfallende Gegenstände" einen vom Hersteller entsprechend geprüften Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material (FOPS: Falling Online Protective Structure). Diese Anforderung ist nicht auf Baumaschinen begrenzt (Anmerkung: Baumaschinen waren in der alten Maschinenrichtlinie 89/392/EWG lediglich im Zusammenhang mit ROPS (Roll Over Protective Structure) beispielhaft aufgeführt).

In Ihrem Fall stellt sich allerdings die Frage, ob Stapler und Zugmaschinen unter Krananlagen und damit schwebenden Lasten eingesetzt werden müssen. Bevor über FOPS nachgedacht wird, sollte zunächst dieser Umstand - ggf. in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet und z.B. durch organisatorische Maßnahmen beseitigt werden.