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Welches Beginn-Datum muss in den zur Zeit aktuellen Strahlenpässen auf Seite 6 bzw. 8 in der Spalte 2 eingetragen werden?

KomNet Dialog 15607

Stand: 21.02.2012

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Welches Beginn-Datum muss in den zur Zeit aktuellen Strahlenpässen auf Seite 6 bzw. 8 in der Spalte 2 eingetragen werden? Die Aussagen hierzu werden sehr unterschiedlich ausgelegt und reichen von Eintrittsdatum in eine Firma mit Strahlenschutzgenehmigung, erstes Zutrittsdatum des Kontrollbereiches (d.h. Übernahme des Datums von der "Äußeren Strahlenexposition in einer fremden Anlage" auf Seite 18 ff), Beginndatum der ersten amtliche Dosisüberwachung (somit immer am Monatsanfang beginnend)...

Antwort:

Der Strahlenschutzverantwortliche oder der Strahlenschutzbeauftragte hat für die Bezugsperson den Strahlenpass zu führen und die notwendigen Eintragungen vorzunehmen.

- Im Strahlenpass wird auf Seite 6 für den Eintrag zum Zeitraum erläutert: Beginn des ersten und Ende des letzten Einsatzes (jeweils Datum eintragen).

Genauer sind die Forderungen unter den Erläuterungen ab Seite 100 des Strahlenpasses:

- Unter Pkt. 1.1 wird darauf hingewiesen, dass vor der Registrierung eines Strahlenpasses deutlich und lesbar auch die Eintragungen auf Seite 6 vorzunehmen sind.

- Unter Pkt. 3.1 wird darauf hingewiesen, dass der Verantwortliche vor jeder Beschäftigung der Bezugsperson zu prüfen hat, ob die Eintragungen auch auf Seite 6 auf dem neuesten Stand und vollständig sind und hat diese erforderlichenfalls zu ergänzen.

- Bei den Eintragungen der Dosiswerte wird für die Angabe des Zeitraumes erläutert: Erstreckt sich die Beschäftigung auf mehr als einen Kalendermonat, so sind die Eintragungen monatsweise vorzunehmen, ansonsten für den jeweiligen Beschäftigungszeitraum.

Die für das Führen des Strahlenpasses verantwortlichen Personen müssen alle Angaben im Strahlenpass für die Zeiträume von Dosisermittlungen auf Stand halten. Bei einem Wechsel des verantwortlichen Betriebes nach der Registrierung ist das Datum beim Beginn von neuen Dosisermittlungen (z.B. der Tag an dem die amtliche Dosisermittlung beginnt), sonst spätestens das Datum zum Anfang des Einsatzes einzutragen.
Für Zeiträume ohne Tätigkeiten in Kontrollbereichen ist "keine berufliche Strahlenexposition" einzutragen

Auf die Informationen unter www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/strahlenschutz/index.php bzw. direkt unter www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/Internet_Auftritt_Sonstiges-ok.pdf weisen wir hin.