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Darf ein Betrieb Lagergeräte, wie Paletten, Gestelle, Rungen, etc. selber bauen?

KomNet Dialog 15401

Stand: 25.01.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

Darf ein Betrieb Lagergeräte, wie Paletten, Gestelle, Rungen, etc. selber bauen? Für den Transport großer E-Motoren (bis 600 kg) haben sich Europaletten als nicht stabil genug erwiesen. Im Betrieb sollen jetzt intern passende Paletten/Transportgestelle aus Stahl durch die mechanische Werkstatt gebaut werden. Ist dies zulässig bzw. welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Antwort:

Für einen Betrieb ist es nicht verboten, Lagergeräte wie Paletten, Gestelle, Rungen etc. selber zu bauen. Bei den genannten Lagergeräten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitsmittel müssen den im § 7 der BetrSichV genannten Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel entsprechen. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. von der European Pallet Association e.V. beschrieben. Fallen Produkte auch unter die Maschinenrichtlinie, gelten die Anforderungen dieser Richtlinie auch für den Eigengebrauch hergestellter Produkte (siehe auch BAuA Seite "FAQ zur Anwendung der Maschinenrichtlinie"). Welche Produktgruppen bei Eigengebrauch in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, ist in den Erläuterungen zum Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie beschrieben.

Weitere Informationen bezüglich Stapelrungen und Gitterboxen können der Interpretation der Maschinenrichtlinie: Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden entnommen werden.