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Müssen beim Arbeiten an einer Vollschutz-Röntgenanlage Personendosimeter getragen werden?

KomNet Dialog 15390

Stand: 24.01.2012

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Müssen beim Arbeiten an einer Vollschutz-Röntgenanlage Personendosimeter getragen werden? Die Anlage ist angezeigt, zugelassen und geprüft; inkl. Bescheinigung des Herstellers, dass die Werte der Ortsdosisleistung nach Anlage 2 Nr.1 RöV nicht überschritten sind. Gemessener 'Grenzwert der Jahresdosis' lt. Prüfbericht = 1,0 mSv.

Antwort:

In der Regel müssen beim Betrieb eines Vollschutzgerätes, von den dort tätigen Personen, keine Personendosimeter getragen werden. Die Personendosimetrie ist bei beruflich strahlenexponierten Personen vorgeschrieben, die einen Kontrollbereich betreten bzw. dort Tätigkeiten ausführen. Kontrollbereiche sind solche Bereiche, in denen Personen eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert pro Jahr erhalten können. Da Sie nach Ihren Angaben ein Vollschutzgerät betreiben, für dass ein anerkannter Sachverständiger Dosismesswerte von weniger als 1 Millisievert pro Jahr ermittelt hat, liegt demzufolge auch kein betretbarer Kontrollbereich vor.

Somit ist kein Personendosimetrie für die dort tätigen Personen erforderlich. Rechtsgrundlage: § 35 in Verbindung mit § 19 RöV 

Link zur Strahlenschutzverordnung